Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsbeziehungen (Leistungen) zwischen Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Bedingungen. Fernmündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile/Punkte dieser Bedingungen ungültig werden, bleiben die übrigen Teile/Punkte unberührt. Änderungen behalten wir uns vor.  

Die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Können zu erledigen.  Es müssen keine abgeschlossenen Berufsausbildungen z.B. Gärtner, Tierpfleger, Bürokauffrau usw. von den Mitarbeitern, Inhaber vorliegen.  

Die Inaugenscheinnahme ist durch vollständiges Ausfüllen der maßgeblichen Checkliste zu dokumentieren. Unvollständige oder falsche Angaben seitens des Auftraggebers oder des von ihm legitimierten Dritten berechtigen die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" zur fristlosen Kündigung und zeichnen sie diesbezüglich eventuellen Haftungen, die mit den unvollständigen oder falschen Angaben in der Checkliste kausal verbunden sind, von jeglicher Haftung frei.
Die Checklisten sind vom Auftraggeber und der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" oder von der legitimierten Person zu unterzeichnen.  

Firma "Haus-und-Tier-versorgt" wird über alles, was ihr aufgrund des Auftrages zur Kenntnis gelangt Schweigen gegenüber Dritten bewahren.  

Der Vertrag zwischen Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und dem Auftraggeber ist abgeschlossen, wenn die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" die Annahme des schriftlich fixierten Auftrages (eventuell mit Erweiterung) dem Auftraggeber vollständig schriftlich bestätig hat. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen sind unwirksam. Folgeaufträge auf der Basis dieser AGB`s können mündlich erteilt und müssen schriftlich bestätigt werden.   Die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und der ausführende Mitarbeiter haben für die gesamte Dauer des Auftrages uneingeschränktes Hausrecht neben dem Auftraggeber oder einer/mehreren ausdrücklich von ihm legitimierten Person. Dies kann ausschließlich durch den Auftraggeber eingeschränkt werden.


2. Preise

Grundlage für die Rechnungslegung ist die gültige Preisliste im Internet unter: http://www.haus-und-tier-versorgt.de/preise.php

Die Verrechnung erfolgt pro angefangene halbe Stunde. Alle Preise zzgl. Fahrtkosten; je Kilometer werden 0,50 EUR berechnet. Als Ausgangspunkt wird der Firmensitz zugrunde gelegt.
Dieses Unternehmen ist gemäß § 19 (1) UStG umsatzsteuerbefreit.


3. Auftragsannahme/Leistung

Alle Aufträge werden erst nach schriftlicher Auftragserteilung bearbeitet. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass er der Mieter/ Eigentümer/ Unternehmer des Hauses/ der Wohnung/des Unternehmen ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll.
Die abgegebenen Schlüssel sollten mit Namenschild versehen sein. Die Abholung der Schlüssel erfolgt nach Absprache am Standort der Auftragserfüllung. Die Kosten dafür übernimmt die Firma "Haus-und-Tier-versorgt".
Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber alle erforderlichen Schlüssel des maßgeblichen Objektes auszuhändigen.

Sollte am Ende des Auftrages eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen, dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B. bei Einwurf in den Briefkasten, Deponierung an einem vermeintlich sicherem Ort ...). Zusätzliche Anfahrten können vereinbart werden. Die Kosten hierfür betragen 1,00 EUR pro km je Hin- und Rückfahrt + 10 EUR Aufwand.

Das Leistungspaket umfasst alle vereinbarten schriftlichen Aufträge. Alle sonstigen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Hilfsmittel wie: technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tierfutter, Pflanzennahrung etc. sind ebenfalls zu diesem Zeitpunkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Soweit dies nicht geschieht, ist die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" schon jetzt beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Auftragsgebers zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel/Futter usw. Schäden zu Lasten des Auftraggebers entstehen, wird von der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" keinerlei Haftung übernommen.

Dem ausführenden Mitarbeiter in Verwahrung gegebenes Bargeld wird in der Objekt-Checkliste quittiert und im Abnahmeprotokoll wieder abgerechnet. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam vom Auftraggeber und der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" der tatsächliche Bestand und eventuell entstandene Schäden im Objekt festzuhalten. Das Abnahmeprotokoll ist diesbezüglich auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Unterschrift schließt die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus, soweit es sich nicht um verdeckte Schäden handelt.
Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme des Auftragsnehmers anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" von jeder Haftung befreit.


4. Haftungsausschluss

Die Firma haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus.  Firma "Haus-und-Tier-versorgt" haftet auch nicht für verendete Pflanzen, Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten von Firma "Haus-und-Tier-versorgt" zurückzuführen.

Die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und deren Mitarbeiter verpflichten sich die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und für deren Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen, Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden übernimmt die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und deren Mitarbeiter keine Haftung. Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und deren Mitarbeiter auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern Kontaktadresse bei Firma "Haus-und-Tier-versorgt" hinterlegt wurde).
Bei Gefahr für Hab und Gut ist die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und deren Mitarbeiter berechtigt die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt.

Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/und unzugänglich sein. (z.B. in einem geschlossenen Raum). Zur Absicherung des Besitzers/ Auftraggebers, und für die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" und deren Mitarbeiter vor Schadensersatzleistungen die sonst evtl. nicht widerlegt werden können, da bedingungsgemäß keine weiteren Personen als die vom Auftraggeber benannten Zugang haben oder erhalten.

Personen die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zu der Wohnung/Haus/Unternehmen haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zugeben.

Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftlich) zwischen dem ausführenden Mitarbeiter und dem Auftraggeber sind nichtig. Sie führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust. Vereinbarungen finden nur über den Geschäftsinhaber Gültigkeit, außer dem Mitarbeiter liegt eine Vollmacht vor.

Alle für die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind schriftlich an die Geschäftsadresse der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" zu richten. Die Übergabe solcher Schreiben, mit Ausnahme der Checkliste und des Abnahmeprotokolls, an Mitarbeiter der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" ersetzen diese Verpflichtung nicht. Soweit Fristen zu beachten sind, gilt grundsätzlich der Eingang der Schriftstücke bei der Firma "Haus-und-Tier-versorgt".


5. Zahlung

Spätestens bei Einsatzbeginn hat der Auftraggeber eine Vorschusszahlung zu leisten!
Die Erledigung des Auftrages wird von angemessenen Vorschusszahlungen in bar/ Überweisung von mindestens 75% des Gesamtbetrages abhängig gemacht. Die restlichen 25% sind innerhalb 7 Werktage nach Rechnungsdatum an die Kontoverbindung der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" zu begleichen. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an welchem die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen seitens des Kunden mit irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Zahlungen an Mitarbeiter sind nur gültig, wenn diese Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen haben.
Ist der Kunde mit der Zahlung seiner Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig und die Firma "Haus-und-Tier-versorgt" kann für die noch ausstehenden und darauf folgenden Leistungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Belieferung der Leistung verlangen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Der Auftraggeber versichert mit seiner Unterschrift und/oder Zahlung, dass seine Angaben bezüglich des berechtigten Interesses an der Auftragsdurchführung den Tatsachen entsprechen und dass keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder staatsgefährdenden Ziele verfolgt wurden.


6. Kündigung

Der Auftraggeber kann jederzeit der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" bei vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Bei vorzeitiger Kündigung des Auftraggebers wird von der Firma "Haus-und-Tier-versorgt" eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € berechnet. Sollte der Auftrag in der Laufzeit gekündigt werden, entstehen dem Auftraggeber die bis dahin entstandenen Auftragskosten und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die beidseitigen Vertragsverpflichtungen ist Moers. Die Parteien vereinbaren für alle sich aus dem Vertragsverhältnis etwa ergebenen Streitigkeiten Moers als örtlich zuständiges Gericht.

Moers, 25.02.2006

Cornelia Richter | Haus-und-Tier-versorgt
Liebrechstraße 90c | 47445 Moers
Telefon 02841 6089022 | Telefax 02841 6089021 | eMail cori@haus-und-tier-versorgt.de